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NATURPARK
MÄRKISCHE SCHWEIZ


Großschutzgebiet des Landes Brandenburg

Eine Information der Naturparkverwaltung, Lindenstraße 33, 15377 Buckow, Tel. 033433/ 15840


Der Igel

Wer Igel helfen will muß Wissen daß es sich um Wildtiere handelt. Der beste Igelschutz ist der Schutz ihres Lebensraums! Von alters her leben sie in dichten Laub- und Mischwäldern, an und in Gebüschen. In unserer Kulturlandschaft besiedeln sie auch gerne Feldgehölze, Feldhecken, Parkanlagen und naturnahe Hausgärten

Verbreitung
Der Igel kommt mit Ausnahme von Island, Mittel- und Nordskandinavien in ganz Europa vor. In Europa gibt es zwei Arten, den Braunbrustigel und den Weißbrustigel.

Kennzeichen
Igel sind Säugetiere der Ordnung Insektenfresser. Der Körper mit dem kurzen Stummelschwanz ist etwa 25 cm lang. Das Stachelkleid weist ungefähr 7000 - 8000 Stacheln auf. Der Igel besitzt die Fähigkeit, sich bei Störungen und Gefahr mit Hilfe eines starken Muskels zusammenzurollen, wobei er gleichzeitig seine 2 - 3 cm langen sehr spitzen Stacheln aufrichtet. Das Gewicht eines ausgewachsenen Igels beträgt im Durchschnitt 700 - 1200 Gramm.
- Lebenserwartung 3 - 4 Jahre
- Gehör- und Geruchssinn sehr gut
- Leistungsfähigkeit der Augen gering
- Dämmerungs- und Nachttier
- Einzelgänger

Lebensraum
Hinsichtlich seines Lebensraums ist der Igel ziemlich anspruchslos. Die Lebensraumgröße beträgt je nach seiner Naturausstattung einige 1000 qm bis 40 Hektar in freien Landschaften. Er lebt in Hecken, Gebüschgruppen, Waldrändern, Holzstapeln und Scheunen. Diese werden als Schlafplätze und zum Nestbau aufgesucht.

Nahrung
Sie ernähren sich hauptsächlich von Bodeninsekten, Regenwürmern und Schnecken fressen, aber auch Eier, Junge bodenbrütender Vögel, Mäuse, Getreide, Beeren und Früchte.

Fortpflanzung
Die Hauptfortpflanzungszeit sind die Monate Juni/ August. Nach ca. 30 Tagen Tragezeit werden 2 - 7 Junge geworfen (manchmal noch ein 2. Wurf im Herbst). Die neugeborenen Igel sind blind und wiegen 15-20 Gramm. Jungtiere werden 20 Tage gesäugt und sind kurz danach bereits selbständig. Einer relativ hohen Nachwuchsrate steht eine hohe natürliche Sterberate gegenüber, ca. 70-80% der Jungtiere überleben nicht.

Winterruhe
- Bei langandauernden Bodentemperaturen um 0 Grad, im Oktober/ November suchen Igel ihre Winterquartiere zur Winterruhe auf.
- nehmen während dieser Zeit keine Nahrung zu sich
- Atmung stark herabgesetzt
- Körpertemperatur beträgt 5 -6 Grad Celsius
In einer Schicht aus Laub und Gras sind die Tiere ausreichend gegen Feuchtigkeit und Kälte geschützt. Keinesfalls darf man, nach Aussagen von Fachleuten, Jungigel von über 500 Gramm Gewicht aufnehmen. Die Aufnahme der Igel darf frühestens ab Anfang November geschehen. Bis Ende Oktober finden Igel in der Regel noch ausreichend Insektennahrung bis zu diesem Zeitpunkt sind gesunde Igel keinesfalls hilflos!

Gefährdung
Der Lebensraum ist durch viele Eingrife in, Natur- und Landschaft zunehmend eingeengt. Die Hauptgefährdung für den Igel ist der Autoverkehr (Straßentod), der Einsatz von Pestiziden in Gärten und Grünanlagen, die Zerstörung und Verschlechterung der Lebensräume, insbesondere herbstliche 'Aufräumaktionen' wie Laub- und Reisigbeseitigung, Heckenrodung, Beseitigung wilder Ecken in Parks und Gärten u.s.w., das Abbrennen von Holzhaufen sowie Sammelaktionen, Aufnahme ins Haus und unqualifiziere Betreuung.

Schutzmaßnahmen
Jeder der einen Beitrag zum Igelschutz leisten will, hat eine Vielzahl von Möglichkeiten:

Einsetzen für den Erhalt einer naturnahen Kulturlandschaft
mehr 'Mut zur Wildnis' im Garten
Herbstlaub, Baum- und Strauchschnitt liegen lassen
generell auf Pestizide verzichten, denn Igel werden durch vergiftete Nahrungsmittel gefährdet
Gartenteiche sollten mit flachem Ufer angelegt werden
verschließen von offenen Kellerfenstern oder Lüftungsschächten im Herbst
'igelbewußt' im nächtlichen Straßenverkehr fahren (Igel aufnehmen und in Laufrichtung mindestens 30 m von Straßenrand absetzen)
Igel sind gesetzlich geschützte Tiere, man sollte sie in Ruhe lassen. Sie dürfen nicht als Haustiere gehalten werden. Nach dem Brandenburger Naturschutzgesetz (BNatSchG) § 20 g Abs. 4 ist die Aufnahme von Igeln durch den Menschen auf kranke, verletzte und hilflose Tiere beschränkt.

 
 
Aus dem Bilderbuch
Mäusebussard
 
Moor am Schermützelsee
 
ehem. Waldfriedhof Waldsieversdorf
 
 
Kalender 2005 - Der Schermützlesee

Der Schermützelsee-Kalender



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